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OLG Hamm, 30.10.2015 - 26 U 130/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Haftung des behandelnden Arztes wegen Behandlungsfehlern beim Geburtsmanagement - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 24.06.2008 - 1 O 558/05
- OLG Hamm, 30.10.2015 - 26 U 130/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91
Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung
Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2015 - 26 U 130/08
Insoweit besteht nämlich eine Verpflichtung des Geburtshelfers, eine Aufklärung vorzunehmen, sobald eine Sectio als echte Alternative erkennbar ist (BGH VersR 1993, 703).
- OLG Hamm, 19.03.2018 - 3 U 63/15
400.000 Euro Schmerzensgeld für gehirngeschädigtes Kind - Gynäkologe haftet für …
Daher ist nach Ansicht des Senats unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträge zum Ausgleich der erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend (vgl. insoweit auch OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.2016, Az.: 4 U 38/15; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2015, 26 U 130/08; OLG München, Urteil vom 30.05.2007, Az.: 1 U 3999/06). - OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18
Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der …
In etwa vergleichbar erscheinen dem Senat nach alledem die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 19.03.2018 - 3 U 63/15 und vom 30.10.2015 - 26 U 130/08, in denen jeweils ein Schmerzensgeldbetrag von 400.000,00 EUR zugesprochen wurde (allerdings ohne eine Schmerzensgeldrente).